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Channel: Kosten – GO AHEAD: Die Gründer
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Der neue Trend in Europa – niedriges Stammkapital, einfache Gründung

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Teil 1: Niedriges Stammkapital

Seit 2008 ist es durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz MoMiG) möglich, eine deutsche Kapitalgesellschaft ab einem Stammkapital von einem Euro zu gründen. Damit steht Deutschland nicht alleine, sondern folgt einem Trend in Europa. Vorreiter war die englische Limited mit einem Stammkapital ab einem britischen Pfund.

Auch in den Niederlanden wurde der neue Trend im Juni 2012 durchgesetzt. Mit der neuen Flex B.V. wurde es möglich, von ehemals 18.000 EURO, gänzlich ohne Kapital eine Kapitalgesellschaft zu gründen (ab 0,01EURO). Und auch in Österreich ist man im Jahr 2013 diesen Weg gegangen: Die österreichische Ges.m.b.H. heute immer öfter auch G.m.b.H. abgekürzt, hatte bis Mitte des Jahres 2013 ein Stammkapital von 35.000 EURO. Trendgemäß erfolgte im Juli 2013 die Möglichkeit der Gründung einer G.m.b.H. in Österreich mit einem Stammkapital von 10.000 EURO.

Niedriges Stammkapital und einfache Gründung sollen die Wirtschaft ankurbeln. Das klingt logisch. Aber gibt es nicht auch Nachteile bei einfachen Gründungsvorgängen und wenig Kapital? Werden Gründer möglicherweise nicht zu sorglos und stürzen sich ohne die richtige Beratung und Betreuung in ein unternehmerisches Abenteuer? Die Entwicklung hin zum niedrigen Stammkapital wurde von Seiten des österreichischen Gesetzgebers jedenfalls plötzlich wieder unterbrochen. Die neue österreichische G.m.b.H. erfordert ab März 2014 wieder das Stammkapital von 35.000 EURO.

Der Gesetzgeber in Österreich begründet diese Entwicklung mit stark ausbleibenden Steuereinnahmen, als Folge des reduzierten Kapitals. In der Praxis sieht es aber wohl etwas anders aus. Eine Schwierigkeit liegt wohl in der Aussage: Kapitalgesellschaft ohne erforderliches Kapital! Das klingt abenteuerlich. Und genau so reagieren auch die Banken. Eine Eröffnung eines Kontos für eine Gesellschaft in Gründung ist nicht zuletzt aufgrund der geldwäscherechtlichen Vorgaben zeitaufwändig und teuer. Eine Gesellschaft, welche nur geringes Kapital hat, kann doch nicht ? Man mag gar nicht darüber nachdenken. In der Praxis werden Gesellschaften mit wenig Kapitaleinsatz, wie Ltd., UG (haftungsbeschränkt), GmbH light, immer vorsichtig behandelt.

Dabei ist allen Beteiligten – Gründern, Banken und Gesetzgebern – klar, dass jede unternehmerische Aktivität zuerst einmal Kapital und Einsatz erfordert. Der Rat an alle Gründer kann daher nur lauten: Überdenken Sie den Schritt in eine vermeintlich günstigere Gesellschaft. Sehr häufig ist eine normale Gesellschaft im eigenen Land die beste Lösung für einen guten Start. Bei positiver Entwicklung Ihres Unternehmens gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich zu verändern. Es ist nie zu spät, aber bitte nur mit einem Berater. Auch bei einer einfachen Gründung vergessen Sie bitte nicht den Berater. Und wenn Sie dem Berater Arbeit abnehmen wollen und möglicherweise Kosten sparen wollen, auch bei der schnellen Gründung gibt es zwischenzeitlich professionelle Hilfe durch seriöse Dienstleister.


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